Ernährungsberatung & Ernährungstherapie

Was ist eigentlich ein Studium der Oecotrophologie? Was kann ein Oecotrophologe?

Der Begriff „Oecotrophologie“ leitet sich aus den altgriechischen Bezeichnungen für „oikos“ (Haus, Haushalt), „trophae“ (Nahrung) und  „logos“ (Lehre, Kunde) ab. Oecotrophologie ist also die Lehre oder Wissenschaft vom Haushalt und von der Ernährung.


Was ist eine Ernährungsberatung?

„Ernährungsberatung wendet sich in erster Linie an den gesunden Menschen in Form eines Dialoges, somit ist sie eine freiwillig in Anspruch genommene, kurzfristige, oft nur situative Interaktion zwischen Ratsuchendem und Ernährungsberater.

Ernährungsberatung bietet in einer nicht direktiven, partnerschaftlichen Gesprächssituation allgemeine Informationen und individuelle Entscheidungshilfen zu Fragen bezüglich Lebensmitteln, Essverhalten, gesundheitlichem Verbraucherschutz und Reduzierung von Risikofaktoren.

Sie kann Prozesse zur persönlichen Problemlösung initiieren und / oder Fertigkeiten hierzu gemeinsam mit dem Ratsuchenden erarbeiten und einüben (Einzel- und Gruppenberatung).

Sie stützt sich auf aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und berücksichtigt bei individuellen Fragestellungen die Alltagssituation des Ratsuchenden“. 

Quelle: © QUETHEB


Was ist eine Ernährungstherapie?

„Ernährungstherapie wendet sich an Kranke und Bedürftige. Sie ist die verbildlichte, individuelle Anleitung eines Patienten zu nutritiven, wissenschaftlich fundierten Maßnahmen in einem therapeutischen Gesamtkonzept bei ernährungsabhängigen Erkrankungen und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen.

Ernährungstherapie verfolgt ein individuelles Therapieziel und basiert auf einem individuellen Therapieplan. Dies erfordert entsprechende Qualifikationen, sowie die Kenntnisse über Risiken und Grenzen und eventuell ergänzend eine Kooperation mit anderen Therapeuten.

Ernährungstherapie umfasst die Erstellung individueller Ernährungspläne und verhaltenstherapeutischer Maßnahmen unter Einbeziehung sozioökonomischer, familiärer und beruflicher Bedingungen des Patienten. Besondere Berücksichtigung muss hierbei seine persönliche Lebensqualität erfahren, mit dem Ziel, diese zu erhalten bzw. zu verbessern. Sie setzt eine längerfristige Führung und Betreuung des Patienten voraus und erfolgt immer in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Ernährungstherapie kann weiterhin den eventuell notwendigen Einsatz von medikamentösen Ernährungszusätzen und/ oder künstlicher Ernährung beinhalten. Dies gehört ausschließlich unter ärztliche Verordnung und Regie.“

Quelle: © QUETHEB


Verhaltensorientierte Einzelberatungen zur Ernährungsumstellung

Eine Ernährungsberatung unterstützt Sie ganz individuell bei der Erstorientierung und bei der Beibehaltung spezieller Kostformen oder Stoffwechseldiäten. Die Beratung kann Sie etwa bei Ihrem Wunsch nach Gewichtsreduktion oder Gewichtszunahme effizient unterstützen und Sie dazu motivieren, gesundheitliche Aspekte bei eigenen Entscheidungen immer gründlicher berücksichtigen zu können.

Weiterhin kann und soll sie Ihre Bemühungen der Ernährungsumstellung im Verlauf der Beratung reflektieren, damit diese langfristig beibehalten werden können.

Die Einzelberatung erfolgt in einem persönlichen Gespräch. Hier haben Sie die Möglichkeit, mit unserer Unterstützung Ihren neuen Weg beim Essen und Trinken zu finden und diesen zukunftssicher ausbauen zu können. Bei diesem Gespräch stehen Sie mit Ihren individuellen Wünschen, Neigungen aber auch mit Ihren persönlichen Grenzen und Fähigkeiten vollkommen im Mittelpunkt.

Ihre Essgewohnheiten, Trinkgewohnheiten, Ihr Berufsalltag, Ihr familiäres Umfeld, Ihre Freizeitaktivitäten, Ihre Vorlieben sind der Ausgangspunkt, um mit unserer Hilfe Ihre Ernährung – aber auf Wunsch auch Ihre Fitness – und damit Ihr Lebensstil zu optimieren.


Grundlagen unserer Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

Wir haben uns zu einer unabhängigen und möglichst produktneutralen Beratung gemäß der Berufsordnung für Oecotrophologen (näheres unter VDOe) verpflichtet.

Eine produktunabhängige Beratung auf Basis anerkannter Beratungsstandards ist somit Grundlage unserer Tätigkeit. Damit gewährleisten wir, dass unserer Klienten eine stets aktuelle, wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung sowie Ernährungstherapie erhalten.

Berufsordnung und Richtlinien haben beide das Ziel, eine qualitativ hochwertige Ernährungsberatung sicherzustellen und Unterschiede zu eventuell minder qualifizierten Angeboten herauszustellen.


Der Ablauf einer individuellen Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie (offline oder online)

1. Erstkontakt – Informationsgespräch (kostenlos und unverbindlich – etwa 15-30 Minuten)

2. Anamnesegespräch (kostenpflichtig: ca. 45 Minuten, ggf. inkl. Bioimpendanzanalyse für die Bestimmung von Viszeralfett, Körperfettmasse und Muskelmasse – wir setzen verschiedene Geräte ein, je nach Bedarf und Auftrag)

3. Ernährungsanalyse (kostenpflichtig, aber ohne persönlichen Kontakt: kritische Begutachtung und Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls mittels Spezialanalysesoftware zur Erfassung Ihres Ernährungsstatus)

4. (Mehrere) Beratungsgespräche zur Ernährungsumstellung (kostenpflichtig: mindestens 1 Gespräch, optimal 2 Gespräche, je ca. 30 Min., ggf. inkl. Bioimpendanzanalyse)

5. Betreuungsgespräch(e) zur Festigung und zur langfristigen Sicherung der Ernährungsumstellung (kostenpflichtig: mindestens 1 Gespräch, bei Bedarf weitere Gespräche, je ca. 30 Min., ggf. inkl. Bioimpendanzanalyse)

6. Abschlussgespräch / Auswertungsgespräch (kostenpflichtig: ca. 30 Minuten, ggf. inkl. Bioimpendanzanalyse)

7. Berichterstattung (an Ärzte, bei Patientenwunsch auch ggf. an die Krankenkasse)EvaluationRechnungsstellung*

8. Bei Bedarf: weitere Betreuungsgespräche (kostenpflichtig: je ca. 30 Minuten, ggf. inkl. Bioimpendanzanalyse)

* Bitte fragen Sie uns persönlich nach unserer Honorargestaltung. Wir gewähren für Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, spezielle Vergünstigungen inklusive Ratenzahlungsoption. Dies gilt ebenso für Personen, die ALG II. beziehen und entsprechende aktuelle Nachweise vorlegen können. Die Liquidation unseres Beratungshonorars erfolgt i.d.R. in zwei Raten zu je 50% des Gesamthonorars: zu Termin Nr. 1 sowie Termin Nr. 3. Wir gewähren allerdings ein großzügiges Skonto, wenn Sie die Zahlung des Honorars bereits zu Beginn der Therapie, d.h. bei dem Anamnesegespräch i.H.v. 100% leisten möchten. Fragen Sie uns bitte nach Details bei dem Informationsgespräch.